Unsere Mietbedingungen im Überblick:
1) Mietpreis
Es gelten die Preise der bei Anmietung des jeweiligen Anhängers.
Die Preise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seite.
Bei Sondervereinbarungen richtet sich der jeweilige Mietpreis nach den ausdrücklichen Vereinbarungen im Mietvertrag.
2) Zahlungsweise
Die Zahlungsweise (Barzahlung oder Rechnung) wird im Mietvertrag vereinbart.
Der Vermieter kann eine Anzahlung verlangen.
3) Reservierung, Übergabe und Abbestellung
- Reservierungen sind nur verbindlich bei schriftlicher Fixierung im Mietvertrag. Sollte der zu mietende Anhänger nicht schriftlich festgelegt sein, oder der Anhänger nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor einen anderen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen; andernfalls ist auch der Vermieter berechtigt die Reservierung rückgängig zu machen. Nur im letzten Fall erhält der Mieter seine bis dahin geleisteten Zahlungen zurück, jeder weitere Schadensersatzanspruch wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Anhänger wird vom Vermieter an einen zu benennenden und entsprechend geeigneten sowie zulässigen Platz angeliefert.
- Abbestellungen sind bis spätestens 8 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn mit einer Kostenbeteiligung des Mieters von 20% des vereinbarten Mietpreises möglich, bzw. innerhalb eines Zeitraumes von 4 Tagen erhöht sich diese Beteiligung auf 40%. Danach ist der Mietpreis in voller Höhe fällig.
4) Nutzung des Anhängers
- Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig zu benutzen und alle erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
- Der Zugang zu Wasserzulauf, Abwasser und Strom liegt in der Verantwortung des Mieters, der Vermieter schließt ordnungsgemäß an. Eventuelle Umweltschäden durch die Abwässer bzw. durch den Abwasseranschluss liegen in der Verantwortung des Mieters.
- Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass keine Schäden durch Frost entstehen.
5) Haftung
Der Anhänger ist gegen Diebstahl und Beschädigungen versichert. Im Schadenfall trägt der Mieter die Selbstbeteiligung gemäß Preisliste.
6) Rücknahme des Anhängers
Bei der Rücknahme des Anhängers wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt, auf dem eventuelle Beschädigungen oder Verluste vermerkt werden.
7) Verhalten bei Problemen mit dem Toilettenanhänger
Sollte ein technisches Problem auftreten, bitte IMMER umgehend den Service-Mitarbeiter informieren und dessen Anweisungen folgen.
Bei einem Notfall-Service-Einsatz, der auf Eigenverschulden des Mieters zurückzuführen ist, berechnen wir wie folgt:
- 80,00 € pro Einsatz (pauschal), sowie
- 0,40 € pro gefahrenen Kilometer Hin- und Rückweg (Google Maps)
Die genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8) Mündliche Nebenabsprachen zum Mietvertrag sind unwirksam.
9) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Parteien am Geschäftssitz des Vermieters.